Leitfaden Zur Übertragung Der Ce-Kennzeichnung

Warum benötige ich eine CE-Kennzeichnung?

Ab dem 1. Juli 2013 sind Hersteller dazu verpflichtet, von ihnen in den Verkehr gebrachte Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung, begleitet von einer entsprechenden Leistungserklärung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, auch EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO), zu versehen.
Die harmonisierte Norm für Schweißzusätze ist gemäß der oben genannten Verordnung die EN 13479:2017. Die Norm bestimmt die allgemeinen Lieferbedingungen für Zusatzwerkstoffe und Flussmittel, die beim Schmelzschweißen metallischer Werkstoffe eingesetzt werden. Die Norm
verleiht dem Hersteller bei Einhaltung der enthaltenen Normanforderungen das Recht, eine CE-Kennzeichnung auf den in Verkehr gebrachten Produkten anzubringen.
 

Die CE-Kennzeichnung ermöglicht:

  • zu garantieren, dass die Leistungen des Produktes den erklärten Leistungen entsprechen und diese in Übereinstimmung mit der zugrundeliegenden harmonisierten technischen Spezifikation (EU) ermittelt wurden,
  • das Produkt unter Beifügung derselben Dokumentation in jedem beliebigen Land des EU-Binnenmarktes zu vermarkten,
  • verschiedene marktübliche Produkte auf Grundlage desselben technischen Ansatzes zu vergleichen.
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